| Buchungsformular für die 4 PfotenTourenAufgrund der Corona-Verordnungen fallen alle 4 PfotenTouren bis auf weiteres aus
Wir freuen uns, dass Sie mit uns auf eine Hundewanderung gehen möchten. Hier die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen zu Durchführung von 4 PfotenTouren: Veranstaltungen mit fest definierten Gruppen dürfen stattfinden. Kriterium ist, dass für diese Veranstaltungen eine vorherige Anmeldung aller Teilnehmer erfolgt. Teilnehmer Bei den Teilnehmern bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Es ist nicht bekannt, dass für mindestens zwei Wochen vor der Wanderung ein Kontakt zu einer infizierten Person bestand. Jegliche Körperkontakte, z. B bei der Begrüßung müssen unterbleiben. Die Infektionsschutzvorgaben sind zu berücksichtigen. Abstands- und Hygene- Bei Einhaltung des Abstands von 1,5 m zu anderen Teilnehmern darf ohne Mund-/Nasenschutz gewandert werden. Ein Mund-/Nasenschutz ist jedoch mitzuführen für den Fall, dass Situationen eintreten, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Verpflegung Bei der Veranstaltung dürfen nur selbst mitgerachte Speisen und Getränke zu sich genommen werden. Insbesondere bedeutet dies, dass es wie sonst üblich keine Muffins auf den 4 PfotenTouren geben wird. Vor Ort ist vor Beginn der Wanderung eine Teilnehmerliste auszufüllen, um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können. Sie umfasst Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer und Unterschrift der Teilnehmer. Verweigert ein Teilnehmer den Eintrag in die Teilnehmerliste, so darf er nicht mitwandern. Verwendung der Teilnehmerlisten: Die Teilnehmerlisten werden bei den 4 PfotenTouren gesammelt und über einen Zeitraum von 4 Wochen nach der Veranstaltung gesichert. 4 PfotenTouren, die im Schwalm-Nettetal durchgeführt werden, werden zusätzlich auch über den Verband Schwalm-Nette angeboten. Wegen auch deren Nachweisverpflichtungen wird die Liste nach der Veranstaltung auch dem Verband Schwalm-Nette zur Verfügung gestellt. Im Bedarfsfall (Nachvollziehen von Coronavirus-Infektionsketten) wird die Liste der betroffenen Veranstaltung an die zuständige behördliche Stelle, d.h. im Regelfall an das Gesundheitsamt übergeben. Nach der 4 Wochen Frist werden die Listen an allen gesammelten Stellen gemäß DSGVO vernichtet.
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